
Antrag verkehrsrechtliche Anordnung
Wir stellen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde. Die Amtsgebühr wird durchgereicht.
Ohne Anordnung der Behörde ist ein Halteverbot nur ein Schild am Straßenrand. Wir übernehmen den Antrag: Lageplan, Regelplan, Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und die Weitergabe der Anordnung an Sie.
Die Gebühr der Behörde rechnen wir unverändert weiter, ohne Aufschlag. Wir berechnen nur die Bearbeitung.
Technische Daten
- Vorlauf10 Werktage
- Gebührder Behörde, wird durchgereicht
Den Preis rechnen wir nach Menge, Dauer und Einsatzort. Nennen Sie uns Ort, Zeitraum und Länge. Das Angebot kommt am selben Werktag per E-Mail.
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