Rechtliches

Mietbedingungen für Verkehrszeichen

Für Halteverbotszonen und Baustellenbeschilderung, egal ob Sie selbst aufstellen oder wir das übernehmen. Stand: Oktober 2026.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für die Vermietung von Verkehrszeichen, Zusatzzeichen, Pfosten, Fußplatten und Befestigungsmaterial sowie für deren Aufstellung und Abbau durch uns. Vermieter ist die Volbekra Services eGbR (in Gründung) („wir“), die unter der Marke Mietzentrale Tübingen auftritt.

(2) Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Im Einzelfall getroffene Absprachen gehen diesen Bedingungen vor.

(3) Verbraucher ist, wer den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt (§ 13 BGB), Unternehmer, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Behörden stehen Unternehmern gleich.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Anfragen über die Website, per E-Mail oder Telefon sind unverbindlich. Unsere Angebote sind freibleibend, bis der Vertrag zustande kommt.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter unser Angebot in Textform annimmt (E-Mail genügt) und wir die Annahme in Textform bestätigen. Erst mit der Bestätigung sind die Schilder für ihn reserviert.

(3) Umfang und Mietzeit ergeben sich aus dem Angebot. Verlangt die verkehrsrechtliche Anordnung mehr oder andere Zeichen als angeboten, passen wir das Angebot an; der Mieter kann den geänderten Umfang annehmen oder kostenfrei zurücktreten.

§ 3 Verkehrsrechtliche Anordnung

(1) Wer im öffentlichen Verkehrsraum Verkehrszeichen aufstellt, braucht eine verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (§ 45 StVO). Sie einzuholen ist Sache des Mieters, sofern er nicht ausdrücklich unseren Antragsservice beauftragt hat. Über Erteilung, Inhalt und Auflagen entscheidet allein die Behörde.

(2) Der Mieter hält die Anordnung und ihre Auflagen ein, insbesondere Ort, Länge, Zeitraum und Vorlauf der Aufstellung. Stellen wir auf, schickt er uns die Anordnung spätestens zwei Werktage vor dem Aufstelltermin. Ohne Anordnung stellen wir nicht auf; für die Kosten gilt dann § 7 Abs. 2.

(3) Ein Halteverbot wird nur wirksam, wenn die Zeichen rechtzeitig stehen. Nach der Rechtsprechung sind das in der Regel mindestens drei volle Tage vor seinem Beginn, sofern die Anordnung nichts Längeres verlangt. Ob ein Fahrzeug, das trotzdem in der Zone steht, verwarnt oder abgeschleppt wird, entscheiden Polizei und Ordnungsbehörde. Dafür, dass die Zone frei bleibt, stehen wir nicht ein.

§ 4 Übergabe und Selbstabholung

(1) Übergabe und Rückgabe finden nach Absprache in Tübingen statt, bei Bedarf in Mössingen. Was übergeben wird, halten wir in einem Übergabeprotokoll fest.

(2) Der Mieter prüft die Teile bei der Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel. Mängel, die er dabei oder später feststellt, zeigt er uns unverzüglich an.

(3) Für Transport und Ladungssicherung ist bei Selbstabholung der Mieter verantwortlich.

§ 5 Aufstellung durch den Mieter

(1) Stellt der Mieter selbst auf, trägt er ab der Aufstellung die Verkehrssicherungspflicht für die Zeichen. Er stellt sie standsicher auf den mitgelieferten Fußplatten auf, so dass sie Gehweg und Fahrbahn nicht mehr als nötig einengen, kontrolliert sie mindestens einmal täglich und richtet umgefallene oder verdrehte Zeichen unverzüglich wieder auf.

(2) Wir empfehlen, die Aufstellung mit Datum, Uhrzeit, Fotos und den Kennzeichen der zu diesem Zeitpunkt in der Zone parkenden Fahrzeuge zu dokumentieren. Ohne diesen Nachweis lässt sich später kaum belegen, dass die Zone rechtzeitig eingerichtet war.

(3) Der Mieter stellt uns von Ansprüchen Dritter und Kosten der Behörde frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Pflichten oder der Anordnung beruhen.

§ 6 Aufstellung und Abbau durch uns

(1) Haben wir die Aufstellung übernommen, stellen wir zum vereinbarten Termin nach der Anordnung auf und bauen nach Ende der Mietzeit wieder ab. Die Aufstellung dokumentieren wir mit Fotos, Uhrzeit und den Kennzeichen der zu diesem Zeitpunkt in der Zone parkenden Fahrzeuge und schicken dem Mieter das Protokoll.

(2) Der Mieter nennt uns den genauen Aufstellort und sorgt dafür, dass er zum Termin zugänglich ist. Gehört die Fläche nicht zum öffentlichen Verkehrsraum, holt er die Zustimmung des Eigentümers ein.

(3) Während der Mietzeit meldet uns der Mieter unverzüglich, wenn Zeichen umgefallen, beschädigt oder entfernt sind. Wir stellen sie nach der Meldung so bald wie möglich wieder her. Eine zusätzliche Anfahrt berechnen wir nur, wenn der Mieter die Ursache zu vertreten hat.

§ 7 Mietzeit, Rücktritt und Rückgabe

(1) Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe oder Aufstellung und endet mit der Rückgabe oder dem Abbau. Abgerechnet wird nach Kalendertagen; erster und letzter Tag zählen voll.

(2) Bis sieben Tage vor Mietbeginn kann der Mieter kostenfrei zurücktreten. Danach berechnen wir 50 Prozent des vereinbarten Preises; dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Lehnt die Behörde die Anordnung ab, ist der Rücktritt jederzeit kostenfrei, wenn der Mieter uns das unverzüglich mitteilt. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 12) bleibt unberührt.

(3) Der Mieter gibt alle Teile laut Übergabeprotokoll vollständig und ohne groben Schmutz zurück. Aufkleber und Beschriftungen auf den Zusatzzeichen entfernen wir selbst.

(4) Gibt der Mieter verspätet zurück, schuldet er für jeden angefangenen weiteren Tag den vereinbarten Tagespreis als Nutzungsentschädigung. Setzt er den Gebrauch nach Ablauf der Mietzeit fort, verlängert sich der Vertrag dadurch nicht; § 545 BGB gilt nicht. Eine Verlängerung vereinbaren wir gern vorher in Textform.

§ 8 Preise, Zahlung und Kaution

(1) Es gelten die Preise aus unserem Angebot. Gegenüber Verbrauchern sind es Endpreise, gegenüber Unternehmern Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Beschriftung der Zusatzzeichen ist enthalten.

(2) Bei Selbstabholung ist die Miete bei der Übergabe fällig, bar oder vorab per Überweisung. Stellen wir auf, zahlt der Mieter nach Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug. Unternehmer und Behörden zahlen stets nach Rechnung.

(3) Bei Selbstabholung hinterlegt der Mieter bei der Übergabe eine Kaution in der Höhe, die im Angebot steht. Wir zahlen sie bei vollständiger und unbeschädigter Rückgabe sofort zurück. Fehlen Teile oder sind sie beschädigt, dürfen wir einen dem Schaden entsprechenden Teil einbehalten, bis er geklärt ist.

§ 9 Pflichten und Haftung des Mieters

(1) Der Mieter verwendet die Zeichen nur für den vereinbarten Zweck und Ort, verändert sie nicht und überlässt sie Dritten nicht ohne unsere Zustimmung.

(2) Für Verlust, Diebstahl und Beschädigung während der Mietzeit haftet der Mieter, es sei denn, er hat sie nicht zu vertreten. Gewöhnliche Abnutzung trägt er nicht. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert gleichwertiger Teile.

(3) Verlust oder Diebstahl zeigt der Mieter uns unverzüglich an, Diebstahl außerdem bei der Polizei.

§ 10 Unsere Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf, und dann nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren, haften wir nur, wenn wir sie zu vertreten haben (§ 536a Abs. 1 BGB).

(4) Können wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (etwa Sturm, Unfall oder eine Verfügung der Behörde), nicht oder nicht rechtzeitig liefern oder aufstellen, sagen wir unverzüglich Bescheid und erstatten bereits gezahlte Beträge.

§ 11 Datenschutz und Schlussbestimmungen

(1) Wie wir mit den Angaben aus Anfrage und Vertrag umgehen, steht in der Datenschutzerklärung unter https://mietzentrale-tuebingen.de/datenschutz.

(2) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(3) Ist der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand unser Sitz.

(4) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

§ 12 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Volbekra Services eGbR (in Gründung), Waldstraße 30, 72116 Mössingen, Telefon 07071 929021, E-Mail [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Volbekra Services eGbR (in Gründung), Waldstraße 30, 72116 Mössingen, E-Mail [email protected]

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.